BH Voraussetzungen

 

Die Voraussetzungen für die Begleithundeprüfung

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. 

Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. 

Es muss eine Leistungsurkunde vorhanden sein; wenn nicht muss diese über den Ausbildungswart beim Verband beantragt werden. Hierzu ist eine Vereinsmitgliedschaft im VGH-Freistett erforderlich. 

Die ausreichende Impfung muss durch den Impfausweis nachgewiesen werden. 

Die Identität des Hundes erfolgt durch Kontrolle der Tätowiernummer und / oder Chip – Nummer. 

Durch einen Versicherungsnachweis muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. 

Zulassung erfolgt durch den Ausbildungswart nach erfolgter bestandener Probeprüfung