Die Voraussetzungen für die Begleithundeprüfung
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.
Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.
Es muss eine Leistungsurkunde vorhanden sein; wenn nicht muss diese über den Ausbildungswart beim Verband beantragt werden. Hierzu ist eine Vereinsmitgliedschaft im VGH-Freistett erforderlich.
Die ausreichende Impfung muss durch den Impfausweis nachgewiesen werden.
Die Identität des Hundes erfolgt durch Kontrolle der Tätowiernummer und / oder Chip – Nummer.
Durch einen Versicherungsnachweis muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Zulassung erfolgt durch den Ausbildungswart nach erfolgter bestandener Probeprüfung