Prüfungsordnung

FCI-Prüfungsordnungen 2012
 
BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST und SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN
HUNDEHALTER (BH/VT)
 
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der
Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung sind für die
Begleithundeprüfung nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten
bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.
Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den
Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende
FCI Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
 
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog
den Regelungen zum FCI-Hundeführerschein bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den
behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.
Teilnehmer, die erstmalig in einer FCI-Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden
Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden
Leistungsrichter zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit
ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden. Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.
Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.
Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können,
müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundeprüfung mit anderen
Sparten kombiniert, so haben mindestens vier Teilnehmer (z. B. IPO, FH, BH) an den Start zu gehen.
Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter variiert von 10 bis zu 15 Startern
und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 36 nicht überschreiten darf.
(Begleithundeprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen,
ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)
 
Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsüberprüfung zu
unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummern und/oder Chip-
Nummern erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer
Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde,
die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf
auszuschließen.
 
Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung
Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den
Vermerk - „Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden“ – eintragen. Eine Überprüfung
der Schussgleichgültigkeit findet bei der BH/VT-Prüfung nicht statt.
 
Bewertung
Hunde, die im Teil A („Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz“ nicht die erforderlichen 70 %
der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“) mitgenommen.
Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil
„Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom LR bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im
Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als
ausreichend erachtet wurden. Dem LR ist es jedoch gestattet, auf Wunsch des Veranstalters, zur
Siegerehrung eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen.
Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör- oder
Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des FCI. Die Ablegung der Prüfung ist im
Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg
der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.
 
A) Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz.                      Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite
gerade, ruhig und aufmerksam neben seinem Hundeführer mit dem rechten Schulterblatt in
Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der
Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt.
Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden
Übung verwendet werden. Körperhilfen des Hundeführers sind nicht gestattet, werden sie
angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht
gestattet. Kann ein Hundeführer aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt
ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter mitzuteilen. Lässt eine
Behinderung des Hundeführers das Führen des Hundes an der linken Seite des Hundeführers nicht
zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Der Leistungsrichter gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt,
Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des Leistungsrichters ausgeführt. Es ist jedoch dem
Hundeführer gestattet, diese Anweisungen vom Leistungsrichter zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine
neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3
Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.
 
 
 
Die Anfangsgrundstellung „G „ ist gleichzeitig auch der Platz der Endgrundstellung
In der Gruppe muss der HF mit seinem Hund, eine Person Links und eine Person Rechts umgehen.
 
1. Leinenführigkeit (15 Punkte)
Hörzeichen: „Fuß“
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder
Brustgeschirr angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das
Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Die Grundstellung ist einzunehmen, wenn der zweite
Hundeführer, der seinen Hund zur Ablage führt, die Grundstellung für die Übung Ablegen unter
Ablenkung eingenommenen hat. Ab diesen eingenommenen Grundstellungen beginnt für beide
Hunde die Bewertung.
Zu Beginn der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus.
Nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten zeigt der Hundeführer jeweils mit dem
Hörzeichen „Fuß“ den Laufschritt und den langsamen Schritt (je 10 - 15 Schritte). Der Übergang vom
Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden.
Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im
normalen Schritt sind entsprechend der Skizze dann zwei Rechts-, eine Links- und zwei
Kehrtwendung sowie ein Anhalten nach der zweiten Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets
mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers zu bleiben; er darf nicht vor,
nach oder seitlich laufen.
Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze nach der
zweiten Kehrtwendung zu zeigen.
Das Hörzeichen ist dem Hundeführer nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.
Bleibt der Hundeführer stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des Hundeführers zu
setzen. Der Hundeführer darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an
den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während des Führens in der linken
Hand zu halten und muss durchhängen Am Ende der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund
auf Anweisung des Leistungsrichters in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen.
Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des
Hundeführers bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der
Freifolge zu zeigen. Der Hundeführer muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine
Person links (z.B. in Form einer acht) umgehen und mindestens einmal in der Gruppe in der Nähe einer
Person anhalten. Dem Leistungsrichter ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Auf
Anweisung des Leistungsrichters verlässt der Hundeführer mit seinem Hund die Gruppe und nimmt
die Endgrundstellung ein.. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der
abschließenden Grundstellung erlaubt.
 
Kehrtwendung (180 °)
Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer nach links (180 Grad auf der Stelle drehend) zu zeigen. Dabei
sind zwei Varianten möglich:
- Der Hund. geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum.
- Der Hund. zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend.
Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.
 
2. Freifolgen (15 Punkte)
Hörzeichen: „Fuß“
Auf Anordnung des Leistungsrichters wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der Hundeführer
hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund
abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die
Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der
Hundeführer kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu
Übung 1.
 
3. Sitzübung (10 Punkte)
Hörzeichen: „Sitz“
Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus.
Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt, das Hz Sitz und entfernt sich
weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters
geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.
 
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen: „Platz“, „Hier“, „Fuß“
Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“
geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das Hz Platz. und
entfernt sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf
Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund heran. Freudig und in schneller
Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das
Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund neben seinen Hundeführer zu setzen.
Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden hierfür 5
Punkte entwertet.
 
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen: „Fuß“, „Platz“, „Sitz“
Vor Beginn der Übung 1 eines anderen Hundes legt der Hundeführer seinen vorher abgeleinten Hund
mit dem Hörzeichen „Platz“ an einem vom der Leistungsrichter angewiesenen Platz aus gerader
Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun
geht der Hundeführer, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte
vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss
ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt.
Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem Hund und stellt sich an dessen
rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des Leistungsrichters auf das
Hörzeichen „Sitz“ schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen.
Unruhiges Verhalten des Hundeführers sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes
bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen werden entsprechend entwertet.
Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der
Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz,
so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Verlässt der Hund nach Abschluss der Übung 2 den Ablegeplatz,
erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem Hundeführer beim Abholen entgegen, erfolgt
eine Punkteentwertung bis zu 3 Punkten.
 
B)) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld
innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der Leistungsrichter legt mit dem PL fest, wo und wie
die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der
öffentlicher Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen
Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde
beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser
Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden
Hund maßgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den Leistungsrichter
individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei
Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.
 
Prüfungsablauf
 
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen
angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt dem Team in
angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit der Schulter in
Kniehöhe des Hundeführers - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.
Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson)
geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.
Hundeführer und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6
Personen, in der eine Person den Hundeführer anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat
auf Anweisung durch Hundeführer neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der
kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.
 
2. Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst von hinten
von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der
Radfahrer und kommt Hundeführer und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen
gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und
vorbeifahrendem Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
 
3. Begegnung mit Autos
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundeführer
und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und
der Hundeführer um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des Hundeführers zu
sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen
Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
 
4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei
Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen
erneut Jogger dem Hund und Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die
Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden
bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der Hundeführer
seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und Hundeführer überholen und
ihnen wieder entgegen kommen.
 
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer hat sich der Hund
neutral zu verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund bei
der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
 
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den Gehweg
einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des
Leistungsrichters und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der
Hundeführer begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem
angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den
vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an
der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder
abgeholt.
 
Anmerkung
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den
jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren
lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.