IGP - FH

IGP und FH
„Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung“ beschreibt die Anforderungen für die Prüfungen in den Sparten Gebrauchshunde-, Fährtenhunde-, Begleithunde-, Stöber- und Ausdauerprüfungen und ebenfalls Hüteprüfungen im internationalen Rahmen.

Schon seit über 35 000 Jahren ist der Hund Gefährte und Begleiter des Menschen. Der Hund hat in dieser Zeit verschiedene Aufgaben als Helfer des Menschen übernommen. Dabei hat der Mensch die Veranlagungen des Hundes genutzt – der Mensch hat die Eigenschaften des Hundes für sich „gebraucht“:

Das sind im Wesentlichen der außerordentliche Geruchssinn des Hundes, sein ausgeprägtes Gehör, seine Jagd- oder Hüteeigenschaften oder seine territorialen bzw. Schutzeigenschaften.

Heutzutage bedarf der Mensch vieler dieser Eigenschaften nicht mehr, um sein tägliches Leben zu bestreiten. Jedoch hat der Hund als Begleiter im sozialen Gefüge des Menschen in keiner Weise an Bedeutung verloren.

Gleich welchen Hund sich ein Mensch anschafft, sollte das Tier entsprechend seiner Anlagen, seinem Leistungsvermögen oder seinem Bewegungsdrang sinnvoll beschäftigt werden. Dann hat der Mensch einen glücklichen, ausgeglichenen und gehorsamen Hund, der auch im sozialen Alltag des Menschen problemlos bestehen kann.

Beim IGP-Sport werden vor allen Dingen drei wesentliche Bereiche des Hundes gefördert:

1.     Fährtenhunde – Nasenarbeit (Abteilung A)


Bei der Fährtenarbeit kann der Hund seinen ausgezeichneten Geruchssinn einsetzen. Er verfolgt mit intensiver Nase eine Spur, die ein Mensch vorher gegangen ist. Dabei zeigt er durch Abliegen oder Sitzen Gegenstände an, die der Mensch „verloren“ hat. Da der Hund etwa 220 Millionen Geruchszellen besitzt (der Mensch besitzt nur etwa 5 Millionen) und ein ausgezeichneter „Schnüffler“ ist, bereitet diese Nasenarbeit jedem Hund besondere Freude. Der Hund ist in der Lage, mit seinen beiden Nasenlöchern unterschiedlich und dreidimensional zu riechen: Er unterscheidet das Alter und die Richtung einer Spur, er kann eine Duftspur unter vielen herausfiltern. Er kann die Verletzung des Bodens und die Duftmoleküle des Menschen identifizieren, speichern und nur diese verfolgen. Natürlich freut sich dieser Hund nach getaner Arbeit auf eine besondere Belohnung durch Futter und durch ein großes Lob durch den Hundeführer. Besonders ältere Hunde können diese „geistige“ Arbeit noch in hohem Alter leisten, da diese Aufgabe ein ruhiger Bewegungsablauf darstellt.

2.    Unterordnung oder Gehorsam (Abteilung B)

Beim Gehorsam beweist der Hund als Rudeltier seine soziale Kontaktbereitschaft und das Bedürfnis der Zugehörigkeit zum Teampartner Mensch. Der Hund lernt im Team mit seinem Hundeführer die wichtigsten Kommandos: Sitz, Platz, Fuß gehen. In verschiedenen Abstufungen lernt der Hund den Grundgehorsam, zu dem auch Abliegen unter Ablenkung oder Gehen durch eine Personengruppe gehört. Fortgeschrittene Hunde lernen auch das Apportieren oder Springen. Selbstverständlich ist dabei der positive Kontakt zu seinem Hundeführer sehr wichtig. Der Gehorsam wird über eine positive Motivation aufgebaut, in der der Hund mit Freude mit und für seinen menschlichen Partner gehorcht und dafür belohnt wird. Je nach Veranlagung kann der Hund mit Futter, Lob und Streicheleinheiten oder mit einer Beute (Ball, Beißwurst…) belohnt werden.

3.    Schutzdienst (Abteilung C)

Zu bellen, um eine Beute zu bekommen, einen Konkurrenten durch Bellen zu vertreiben oder das Revier oder eine Beute zu verteidigen sind ureigenste Veranlagungen des Schutz- und Herdenhundes. Besitzt ein Hund diese Veranlagung ist es sinnvoll, diese zu fördern und mit Gehorsam zu belegen.

Im sportlichen Bereich stellen eine Beißwurst, ein Beißkissen oder ein Beißärmel die „Beute“ von früher dar.

Der Hund lernt, wann er bellen oder wann er eine Beute festhalten darf und wann nicht. Mit Einfühlungsvermögen und Schritt für Schritt erlernt der Hund mit seinem Hundeführer gemeinsam das Schutzdienstwesen.

Prüfungen können auf vielen verschiedenen Niveaus, in allen drei oder auch nur in einzelnen Sparten seperat abgelegt werden.